1. Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich.
2. Der Beitrag für den Unterricht muss vor Antritt der ersten Reitstunde (monatlich), bzw. vor der Reitstunde bezahlt oder abgebucht sein. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Reitstunde ist die Reitstunde verfallen. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Reitstunde besteht nicht.
3. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet- werden nicht nachgeholt. In Krankheitsfällen (ab 6 Wochen) werden die Beiträge nach Vorlage eines ärztlichen Attestes erstattet oder verrechnet. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aussichtspflicht für Therapiereiten-Saar. Sollte es einem Reitschüler, einer Reitschülerin nicht möglich sein, an der vereinbarten Stunde teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde bei der Reitlehrer/in abgesagt werden.
4. Der Reitunterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit von 45/ 60 oder 20 Minuten, sondern auch aus den mind. 30 Minuten vorher, in denen das Pferd vom Reitschüler/in geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu. Daher planen Sie bitte Ihre Ankunft auf dem Hof je mindestens 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde ein! Sollte aufgrund von Unwetterwarnungen/ Wasserschäden, Sonstiges der Reitunterricht ausfallen wird stattdessen eine ausführliche Theoriestunde, als Ersatz für den prakt. Unterricht abgehalten.
5. Die Ordnung in den Sattelschränken ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und Reithalle. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen! Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren)!
6. Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Während der Reit und Therapiestunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer.
7. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ruht der Schulbetrieb.
8. Zur Ausrüstung der Reitschüler gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz- keine Turnschuhe. Sollten Sie volljährig sein und während der Unterrichtsstunden keinen Reithelm tragen wollen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass in diesem Falle kein Versicherungsschutz seitens Therapiereiten-Saar besteht und dass das Verletzungsrisiko um ein Vielfaches steigt. Für Kinder und Jugendliche besteht ohne Ausnahme eine Reithelm-Pflicht!
9. Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände befinden können wir keine Verantwortung übernehmen. Therapiereiten-Saar haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt Therapiereiten-Saar keine Haftung.
11. Nachholstunden müssen innerhalb von 1 Monat nachgeholt werden. Ansonsten gelten sie als verfallen!
Im Falle einer Kündigung des Reit-/Therapievertrages, müssen die Nachholstunden innerhalb der Kündigungsfrist nachgeholt werden, danach sind sie verfallen.
12. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Unsere AGB´s gelten für die Reittherapie sowie den Reitunterricht.
Gültig ab 15.02.2014